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BVerwG, 20.12.1989 - 2 B 171.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegungserfordernis bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung"
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.1989 - 1 A 897/87
- BVerwG, 20.12.1989 - 2 B 171.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 20.12.1989 - 2 B 171.89
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 20.12.1989 - 2 B 171.89
Zudem gebietet die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - NJW 1983, 187 [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 20.12.1989 - 2 B 171.89
Zu einer dieser Vorschrift genügenden Bezeichnung des angeblichen Verfahrensmangels hätte die Beschwerde die noch aufzuklärenden Tatsachen darlegen sowie die Beweismittel benennen müssen, deren Heranziehung sich ihrer Ansicht nach dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen; sie hätte also z.B. die zu vernehmenden Zeugen oder Sachverständigen oder die noch heranzuziehenden Schriftstücke benennen und im einzelnen angeben müssen, welche für das Berufungsgericht - auf der Grundlage seiner materiellrechtlichen Auffassung - entscheidungserheblichen Tatsachen sich hieraus über den festgestellten Sachverhalt hinaus ihrer Ansicht nach noch ergeben hätten (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 20.12.1989 - 2 B 171.89
Zu einer dieser Vorschrift genügenden Bezeichnung des angeblichen Verfahrensmangels hätte die Beschwerde die noch aufzuklärenden Tatsachen darlegen sowie die Beweismittel benennen müssen, deren Heranziehung sich ihrer Ansicht nach dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen; sie hätte also z.B. die zu vernehmenden Zeugen oder Sachverständigen oder die noch heranzuziehenden Schriftstücke benennen und im einzelnen angeben müssen, welche für das Berufungsgericht - auf der Grundlage seiner materiellrechtlichen Auffassung - entscheidungserheblichen Tatsachen sich hieraus über den festgestellten Sachverhalt hinaus ihrer Ansicht nach noch ergeben hätten (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 20.12.1989 - 2 B 171.89
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 06.09.1984 - 2 C 37.82
Besoldungsrecht - Pflegekind - Begriff
Auszug aus BVerwG, 20.12.1989 - 2 B 171.89
Dieses hat unter Zugrundelegung des Urteils des beschließenden Senats vom 6. September 1984 - BVerwG 2 C 37.82 - (Buchholz 235 § 40 Nr. 4 = NJW 1985, 932) in tatsächlicher und rechtlicher Würdigung die Voraussetzungen für die Gewährung des Ortszuschlags der Stufe 4 verneint.